Zur Betreuungspauschale
Es wird immer wieder die Frage gestellt, welche Leistungen in der Betreuungspauschale überhaupt enthalten sind?
Folgende Liste soll nun eine Antwort auf alle Fragen geben. Es sind sowohl Leistungen des Pflegeteams, der Verwaltung, der Heim- und Pflegedienstleitung, sowie der beiden Hausmeister aufgeführt.
- Bereitstellung der Notrufanlage
- Bereitstellung des Mindestpersonals inkl. Nachtwache
- Notrufannahme rund um die Uhr
- Soforthilfe im Notfall durch staatl. examiniertes Pflegepersonal
- Vermittlung ärztlicher Hilfe, sowie Benachrichtigung von Angehörigen im Krankheitsfall
- Beschaffung von Medikamenten bei Krankheit und sonstiger Verhinderung
- Hauswirtschaftliche Versorgung im Krankheitsfall, d.h. wir bringen Ihnen das Mittagessen, bei Bedarf auch die anderen Mahlzeiten in ihre Wohnung. Eine Woche lang ist der Bringservice in der Pauschale enthalten.
- gelegentliche Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Bei kurzer Erkrankung bis zu einer Woche ist auch Grundpflege in der Pauschale enthalten.
- Bei notwendiger Behandlungspflege wird uns Ihr Hausarzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausstellen. Behandlungspflege (z.B. Blutdruckkontrollen, Injektionen, Verbände und sonstige medizinische Verrichtungen) rechnen wir dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Rein pflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe bei der Körperpflege usw.) müssen wir Ihnen selbst in Rechnung stellen nach 1 Woche und wenn Sie in keine Pflegestufe eingeordnet sind. In Einzelfällen übernimmt aber auch hier die Krankenkasse die Kosten, z.B. Krankenhausvermeidungspflege.
In jedem Fall werden wir Ihnen beratend zur Seite stehen.