Pflege
Ambulante Pflege
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei Fragen, die die Pflege betreffen
Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Wäschepflege oder Reinigen der Wohnung
Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben.