Ambulante Pflege

Pflege

Ambulante Pflege

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen


Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei Fragen, die die Pflege betreffen


Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten


Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Wäschepflege oder Reinigen der Wohnung


Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben.

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